1. Allgemeines
Die nachfolgende Baubeschreibung für die Neubebauung gibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des geplanten Bauvorhabens „Wellingsbüttel 34“ wieder. Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Für das Gebäude wird ein EnEV-Nachweis und Energiepass erstellt.
2. Gebäudekonzeption
Das Objekt wird in massiver Bauweise mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss errichtet. Das Gebäude wird voll unterkellert. Im Untergeschoss sind neben den Stellplätzen die Technikräume, die Abstellräume und Fahrradstellplätze untergebracht. Das Gebäude wird über zwei Treppenhäuser und jeweils einer Aufzugsanlage erschlossen. Das Gebäude wird mit insgesamt 5 Ebenen errichtet und umfasst 21 Wohnungen.
Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon, bzw. Loggia oder eine Dachterrasse. Erdgeschossige Wohnungen erhalten oberhalb der Tiefgarage Sondernutzungsflächen und Terrassen. Die Eingänge in das Gebäude, wie auch die Terrassentüren der als „barrierefrei“ gekennzeichneten Wohnungen, sind schwellenarm geplant. Die als „barrierefrei“ gekennzeichneten Wohnungen werden in Anlehnung an die Forderungen der Hamburger Bauordnung ausgebildet und nicht vollumfänglich nach DIN 18040 ausgestattet. Jede Wohneinheit erhält einen separaten Abstellraum außerhalb der Wohnungen. Die Zufahrt zum Grundstück, wie auch die Zugänge zu den Treppenräumen erfolgen von der anliegenden Straße „Saseler Chaussee“ aus.
3. Baukonstruktion
Die Gründung des Gebäudes erfolgt als Tiefengründung gem. Statik.
Geschossdecken werden aus Stahlbeton ausgeführt. Die Außenwandkonstruktion setzt sich aus den tragenden Kalksandsteinelementen und einem feinkörnigen Wärmedämmverbundsystem zusammen. Wohnungstrennwände werden als einschalige Wand aus Kalksandstein und/oder Stahlbeton (d mind. 30 cm) bzw. zweischalig aus Kalksandstein und Trennfuge mit Mineralwolle ausgeführt. Sonstige tragende und aussteifende Wände werden entsprechend den statischen Berechnungen aus Kalksandsteinmauerwerk oder Stahlbeton erstellt. Gemauerte Wände in den Ebenen 1-5 (Wohnungsebenen) erhalten raumseitig einen Gipsglattputz, Oberflächenqualität Q3. Nichttragende Innenwände werden aus Kalksandsteinelementen (d ca. 11,5 cm) bzw. in Teilbereichen wie in den Plänen verzeichnet als zweilagig beplankte Gipskartonständerwände (d ca. 10/12,5 cm) – sofern erforderlich feuchtraumgeeignet – mit Dämmeinlage erstellt. Die Oberflächen der Gipskartonständerwände werden malerfertig gespachtelt.
Das Haus erhält eine Flachdachkonstruktion. Die Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen, die obere Dachebene ist mit einer Kiesschüttung versehen. Die Wärmedämmung wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Wärmeschutzverordnung ausgeführt. Treppenläufe im Treppenhaus als Stahlbetonfertigteile mit schallentkoppelter Auflagerung.
4. Aufzug
In jedem Treppenraum wird jeweils ein Personenaufzug als Seilaufzug mit einer Tragkraft von mind. 630 kg eingebaut. Kabinenmaße innen ca. 1,10 m x 1,40 m.
5. Estrich und Böden
Schwimmender Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung in allen Wohnungen. Sämtliche Wohnräume werden mit Eichen-Parkett ausgestattet; dazugehörige Sockelleisten in weiß umlaufend. Bäder und Abstellräume: Fliesen. Überdachte Loggien, Balkone und Terrassen: Holz-Polymer-Werkstoff (WPC) als geriffelte Bohle.
6. Fenster- und Türelemente
Kunststofffenster (Mehrkammersystem) mit 3-Scheiben – Isolierverglasung, je Raum mindestens ein Flügel mit Drehkippbeschlag, auch als Balkonbzw. Terrassentür. Die Verglasung wird entsprechend Nachweisführung zur EnEV in Teilen als Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Fensterbänke außen: Ausführung in Leichtmetall, eloxiert – in das WDV – System eingepasst. Zugänge zu Terrassen erhalten – wo erforderlich – eine Fensterbank aus Granit. Fensterbänke innen bei massiver Brüstung: Ausführung in Kunststein mit polierter Oberfläche, bei Bädern und WC´s Fensterbänke gefliest.
7. Sonnenschutz
Der Sonnenschutz wird bei Erfordernis (EnEV-Berechnung) über Sonnenschutzglas gewährleistet. Räume, die mit Darstellung eines Doppelbettes als Schlafraum definiert sind, erhalten im Standard außenliegende Raffstores.
8. Türen
Hauseingangstür als Metall-Glas-Konstruktion, pulverbeschichtet, mit elektrischem Tür.ffner. Wohnungseingangstür mit Schallschutzanforderung und mit Obentürschlie.er. Innentüren innerhalb der Wohnung als R.hrenspantür mit Weißlackoberfläche.
9. Malerarbeiten
Betonwandflächen in den Wohnungen gespachtelt (wo technisch erforderlich gegebenenfalls geputzt) und gestrichen, Innenwände in Trockenbauweise gespachtelt und gestrichen. Mauerwerkswände in den Wohnungen geputzt (Q3) und gestrichen. Die Innenwände der Wohnungen werden mit einem waschbeständigen weißen Anstrich versehen. Deckenuntersichten in den Wohngeschossen werden mit Malervlies versehen und gestrichen.
10. Elektroinstallation
Die Stromversorgung erfolgt aus dem Versorgungsnetzbetreiber-Netz. Zählerschränke, Sicherungsverteilungen, Versorgungssysteme, Kabel, Leitungen und Leerrohre werden gemäß AVB- ELT- DIN 18015- und VDE-Vorschriften installiert. Wohnungsbestückung gemäß 1-Sterne-Standard nach RAL. Schalterprogramm/Steckdosen eines deutschen Markenherstellers, generell in weiß. Video-Gegensprechanlage für die Haustür.
11. Heizungsanlage
Die Wärmeversorgung erfolgt mittels Gasbrennwerttherme und sol. TW-Erwärmung (Kollektoren auf Dachfläche). Alle Räume der Wohnungen (mit Ausnahme der Abstellräume) werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Der anfallende Wärmebedarf (Heizlast) der einzelnen Räume ist gemäß DIN EN ausgelegt. Die Dusch- und Voll-Bäder erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper.
12. Wasserinstallation/Lüftung
Grundleitungen/Abflussrohre aus Kunststoff- oder SML – Rohren. Fallleitungen aus Kunststoff-/ bzw. Guss-Rohren, mit RAL-Gütezeichen, frei über Dach entlüftet, Reinigungsöffnungen möglichst frei zugänglich. Die Einzelanschlussleitungen werden aus HT-Rohr mit einer Körperschallisolierung hergestellt. Die Verlegung innerhalb der Wohnungen erfolgt verdeckt in den Vorwänden bzw. im Fußbodenaufbau. Anschluss an das Trinkwassernetz. Rohrverteilung der Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen entsprechend Erfordernis. Steigstränge mit Absperr- und Entleerungseinrichtung. Hauptverteilungen und Steigstrang aus Edelstahl bzw. Kunststoff (Mehrschichtverbundrohr) – Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzisolierschalen ummantelt, Wohnungsverteilung im Haus mit Kunststoffrohr (Mehrschichtverbundrohr). Dämmung der Rohrleitungen gem. EnEV aus Mineralwolle bzw. Kompaktdämmhülsen. Alle Vollbäder bzw. Duschbäder, WCs oder Abstellräume mit Stellmöglichkeit für Waschmaschine/Trockner erhalten eine mechanische, dezentrale Lüftung (Einzelraumlüfter). Durch die Grundstufe der Lüfter wird eine Grundlüftung gewährleistet. Eine Bedarfslüftung bei intensiver Raumnutzung wird gewährleistet. Eine kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung ist zusätzlich vorgesehen. Geplant sind Einzellüfter (Keramikrohr, Filter und Ventilator als Systemlösung) in der Fassade, die einen stetigen Luftwechsel gewährleisten. Nutzungsbedingt kann der Luftwechsel erhöht werden. Die Anzahl der Lüfter wird durch die Fachplanung vorgegeben. Die Nutzung der Fenster und Fenstertürelemente ist unabhängig von der Lüftungsanlage gewährleistet.
13. Fassade
Straßenseite: Klinkerriemchen auf WDVS, Teilbereiche werden zusätzlich mit einer Trespa-Fassade abgesetzt. Hier Ausführung als hinterlüftete Konstruktion mit Mineralwolle. Putzfläche Hofseite: Wärmedämmverbundsystem mit Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis und systemzugehörigem Putzsystem. Im Sockelbereich, wie auch an Sockelbereichen der Balkone/Loggien und Dachterrassen Perimeterdämmung. Brandschutzriegel entsprechend Herstellervorschrift aus Mineralwolle. Putzsystem mit Körnung ≤ 3 mm auf mineralischer Basis. Anstrich der Putzfelder weiß.
14. Aussenanlagen
Die Außenanlagen werden gemäß noch zu genehmigendem Freiflächengestaltungsplan ausgeführt. Geplant ist, die Grundstücksgestaltung mit einheimischen Laubgehölzen und Sträuchern zu ergänzen. Außenstellplätze können nicht bereitgestellt oder erworben werden. Eine Einzäunung des Grundstückes ist für den straßenabgewandten Bereich vorgesehen.
15. Allgemeine Hinweise
Änderungen, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig bzw. notwendig erweisen, behält sich der Bauträger vor. Sie dürfen sich nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Käufer zumutbar sein. Der Festpreis ändert sich dadurch nicht. Jegliche in den Plänen dargestellte Einrichtungsgegenstände sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten. Eventuelle farbige Abbildungen der Pläne bzw. der Visualisierungen sind als künstlerische Illustration zu verstehen. Dieses gilt insbesondere für Boden- und Wandbeläge, Möbel, Sanitärobjekte, Geb.udehülle und die Außenanlagen. Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind allein die beurkundeten Verträge mit Anlagen (Baubeschreibung, Lageplan, Grundriss, etc.) verbindlich.